Das Persönlichkeitsrecht garantiert jedem Einzelnen die Achtung und freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit.

Das Persönlichkeitsrecht schützt die Würde und Selbstbestimmung des einzelnen Menschen. Der

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Mitwirkende

  • Johannes Gerstner
Quellenangabe
Brockhaus, Persönlichkeitsrecht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/persönlichkeitsrecht