Zur Vorgeschichte Südosteuropa.

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Geschichte bis 1862

Das heutige Rumänien umfasst im Wesentlichen die historischen Gebiete der ehemaligen Donaufürstentümer Moldau und Walachei sowie Siebenbürgen. Vor 1862 sowie 1918/19 kann man nur von einer Geschichte der von Rumänen bewohnten Gebiete (dazu auch Bessarabien und die Bukowina) beziehungsweise einer Geschichte der Rumänen sprechen.

Die ältesten, ethnisch klar einzuordnenden Bewohner des heutigen Rumänien sind die nordthrakischen Daker und Geten, die seit dem 1. Jahrhundert v. Chr. unter Burebista (70–44 v. Chr.) in einem Königreich organisiert waren. Es erreichte seine Blüte unter König Decebalus

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Fürstentum und Königreich (1862–1945/47)

Der Wunsch der in den Donaufürstentümern geschaffenen Vertretungskörperschaften (»Divan ad hoc«), beide Territorien unter einem erblichen Fürsten zu vereinen, führte 1859 in beiden Fürstentümern zur Wahl von Oberst A. I. Cuza (Hauptstadt der vereinigten Donaufürstentümer: Jassy); als Fürst Alexandru Ioan I. proklamierte er am 24. 1. 1862 die Vereinigung unter dem Namen Rumänien (Hauptstadt: Bukarest) und führte tief greifende Reformen durch.

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Alexandru Ioan I. Cuza

Alexandru Ioan I. Cuza führte in Rumänien viele grundlegenden Reformen durch, gründete Universitäten und modernisierte das

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Volksdemokratie und kommunistische Herrschaft (1945/47–89)

Von den westlichen Mächten allein gelassen (Churchill-Stalin-Vereinbarung, Moskau 9. 10. 1944), erfolgte eine rasche Umgestaltung zur »Volksdemokratie«; am 6. 3. 1945 wurde Michael gezwungen, eine Koalitionsregierung der »Nationaldemokratischen Front« unter P. Groza (1945–52) einzusetzen, in der die Kommunistische Partei (KP) zu immer größerem Einfluss gelangte. Die am 23. 3. 1945 verkündete Agrarreform löste zunächst den Großgrundbesitz auf und bereitete den Weg für die Kollektivierung (im März 1962 abgeschlossen). Nach Ausschaltung aller oppositionellen Kräfte 1946–47 (u. a. Prozess gegen Maniu) und

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Rumänien nach dem Ende der Diktatur (seit 1989)

Der am 22./28. 12. 1989 gebildete Rat der FSN unter Iliescu hob u. a. die Umsiedlungsgesetze auf und kündigte freie Wahlen an; zugleich wurde der Staatsname abgeändert (Republik Rumänien; vorher Sozialistische Republik Rumänien). Noch Ende 1989 entstand die traditionsreiche Nationale Bauernpartei wieder (ursprünglich gegründet 1926, 1947 verboten; zentrale Persönlichkeit C. Coposu), sie verband sich mit der Christlich-Demokratischen Partei zur Nationalen Bauernpartei – Christdemokraten (PNTCD) und entwickelte sich später zur Hauptkraft der Rumänischen Demokratischen Konvention (CD beziehungsweise CDR); in der Folge entstanden bis zu 150

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Außenpolitik

1991 verurteilte das rumänische Parlament einstimmig die Annexion Bessarabiens (1940) durch die UdSSR (Moldawien). Die unterschiedlichen Auffassungen über die Rechtsstellung der Rumänienungarn belasteten bis zum Abschluss eines ungarisch-rumänischen Grundvertrages (1996) die bilateralen Beziehungen; das ungarische Statusgesetz (in Kraft seit1. 1. 2002) zur Unterstützung v. a. der Rumänienungarn fand erst Ende 2001 die Zustimmung Rumäniens, blieb aber  – wie in der Slowakischen Republik und in der EU – umstritten. Dennoch wurde Ende November 2002 eine Erklärung

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Quellenangabe
Brockhaus, Rumänische Geschichte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rumänische-geschichte