Alexander II. (1855–81) leitete in der »neuen Ära« eine folgenreiche Reformpolitik ein. Auf die endlich vollzogene Bauernbefreiung (Aufhebung der Leibeigenschaft der gutsherrlichen Bauern, 1861) folgten 1863 eine begrenzte Universitätsautonomie (1884 wieder durch strenge Staatsaufsicht ersetzt), die Einrichtung gewählter ländlicher Selbstverwaltungseinheiten (Semstwo, 1864), die Modernisierung des Justizwesens (1864), die Lockerung der Zensur (1865), die Reform der städtischen Selbstverwaltung auf der Grundlage des Dreiklassenwahlrechts (1870) und eine Heeresreform mit der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht (1874). In

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Quellenangabe
Brockhaus, Reformpolitik und Expansion nach Osten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/russische-geschichte/die-petersburger-periode-170312-1917/reformpolitik-und-expansion-nach-osten