Schwurgericht, Geschworenengericht, Strafprozess: als Teil des Landgerichts das Gericht zur Aburteilung schwerer Straftaten, in dem neben Berufsrichtern rechtlich nicht vorgebildete ehrenamtliche Richter (früher Geschworene, seit 1972 Schöffen genannt) mitwirken. Das alte Schwurgericht wurde nach dem Vorbild Großbritanniens und Frankreichs als eine der Hauptforderungen der Revolution von 1848 auch in Deutschland eingeführt. Es bestand bis

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Quellenangabe
Brockhaus, Schwurgericht (Strafprozess). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schwurgericht-strafprozess