Schöffen, die ehrenamtlichen Richter im strafgerichtlichen Verfahren, und zwar beim Schöffengericht, bei den landgerichtlichen Strafkammern, beim Schwurgericht (dort bis 1972: Geschworene); die Schöffen der Jugendgerichtsbarkeit nennt man Jugendschöffen (Jugendstrafrecht). Nach §§ 28–58 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) können zu Schöffen nur Deutsche berufen werden. Bestimmte Personen können (z. B. Amtsunfähige) oder sollen (z. B. Personen unter 25 und über 70 Jahren, Regierungsmitglieder, Richter und Ähnliche) nicht zu Schöffen berufen werden, andere können die Berufung ablehnen

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Quellenangabe
Brockhaus, Schöffen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schöffen