Streik [englisch strike, zu to strike, eigentlich »schlagen«, »streichen«, »abbrechen«], die zeitweilige Verweigerung eines geschuldeten oder üblichen Verhaltens als Ausdruck eines Protests oder als Mittel zur Durchsetzung einer Forderung (z. B. Hungerstreik, Sitzstreik).

Im engeren, arbeitsrechtlichen Sinn versteht man unter Streik den Ausstand, also die gemeinsame, planmäßige Arbeitsniederlegung durch eine größere Zahl von Arbeitnehmern zur Durchsetzung eines bestimmten Kampfziels und mit der Absicht, die Arbeit nach Beendigung des Streiks wieder aufzunehmen und fortzuführen. Auch die nur teilweise Verweigerung der Arbeitsleistung (»Bummelstreik«)

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Quellenangabe
Brockhaus, Streik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/streik