Arbeitskampf, kollektive Kampfmaßnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gegeneinander, wie Aussperrung, wirtschaftlicher Boykott und Streik, die Forderungen in Bezug auf Löhne und sonstige Arbeitsbedingungen betreffen. Arbeitskämpfe sind im Rahmen von Artikel 9 Absatz 3 GG zulässig, jedoch fehlen besondere gesetzliche Normierungen (z. B. ein Arbeitskampfgesetz), die die von Rechtswissenschaft und Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen

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Quellenangabe
Brockhaus, Arbeitskampf. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/arbeitskampf