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Bevölkerung

84,1 % der Bevölkerung bezeichnen sich als Ungarn; daneben gibt es 13 nationale Minderheiten: Deutsche (1,3 % der Bevölkerung), vor allem in der Umgebung von Budapest, um Pécs, im Südteil des Donautals und nahe der österreichischen Grenze; Slowaken (0,3 %), vor allem im Südosten

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Religion

Die Verfassung (Artikel 60) garantiert die Religionsfreiheit und schreibt die Trennung von Staat und Religion als Verfassungsgrundsatz fest. Grundlage der Religionspolitik ist das 1990 in Kraft gesetzte und im Januar 2012 grundlegend neu gefasste Gesetz über das »Recht zur Religions- und Gewissensfreiheit sowie Rechtsstellung der Kirchen, Religionskonfessionen und Religionsgemeinschaften«, das u. a. die staatliche Anerkennung religiöser Gemeinschaften regelt. Während die alte Fassung des Religionsgesetzes die Anerkennungskriterien recht großzügig definierte und auch kleinen religiösen

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Quellenangabe
Brockhaus, Gesellschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ungarn/bevölkerung-und-religion