Die Verfassung (Artikel 60) garantiert die Religionsfreiheit und schreibt die Trennung von Staat und Religion als Verfassungsgrundsatz fest. Grundlage der Religionspolitik ist das 1990 in Kraft gesetzte und im Januar 2012 grundlegend neu gefasste Gesetz über das »Recht zur Religions- und Gewissensfreiheit sowie Rechtsstellung der Kirchen, Religionskonfessionen und Religionsgemeinschaften«, das u. a. die staatliche Anerkennung religiöser Gemeinschaften regelt. Während die alte Fassung des

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ungarn/bevölkerung-und-religion/religion