Nach der Verfassung vom 8. 12. 1992 (mehrfach revidiert) ist Usbekistan eine säkulare, demokratische Republik mit Präsidialsystem. Staatsoberhaupt, Oberbefehlshaber der Streitkräfte und oberster Inhaber der Exekutive ist der auf 5 Jahre direkt gewählte Präsident (nur einmalige unmittelbare Wiederwahl zulässig). Ungeachtet der verfassungsmäßigen Begrenzung der Amtszeit wurde

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/usbekistan/staat-und-recht/verfassung