Nach der am 15.3.1994 verabschiedeten Verfassung (mehrfach revidiert) ist Belarus eine präsidiale Republik. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der auf 5 Jahre direkt gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl möglich). Erhält im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, ist im zweiten eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Bewerbern erforderlich. Für beide Wahlgänge ist eine Mindestbeteiligung von 50 % vorgesehen.

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/weissrussland/staat-und-recht/verfassung