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Politik

Nach der am 15.3.1994 verabschiedeten Verfassung (mehrfach revidiert) ist Belarus eine präsidiale Republik. Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der auf 5 Jahre direkt gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl möglich). Erhält im ersten Wahlgang keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit, ist im zweiten eine Stichwahl zwischen den beiden erfolgreichsten Bewerbern erforderlich. Für beide Wahlgänge ist eine Mindestbeteiligung von 50 % vorgesehen.

Ungeachtet dieser

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Nationalsymbole

1995 wurden wieder Flagge und Wappen der ehemaligen Belarussischen SSR ohne die Sowjetsymbole gültig, nachdem 1991–95 eine andere Flagge und ein anderes Wappen verwendet wurden. Die

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Parteien

Einflussreichste Parteien sind v. a. die Kommunistische Partei von Belarus (KPB, 1996

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Gewerkschaften

Seit 1990/91 ist in Belarus eine national eigenständige, pluralistische Gewerkschaftsbewegung entstanden.

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Militär

Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dienstzeit 12–18 Monate) beträgt etwa 73 000 Mann;

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Verwaltung

Belarus ist administrativ in 6 Gebiete und die Hauptstadt Minsk gegliedert.

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Recht

Die Zuständigkeit des seit 1994 bestehenden Verfassungsgerichts (12 Richter mit einer Amtszeit von 11 Jahren, je zur Hälfte vom Rat der Republik gewählt beziehungsweise

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Bildungswesen

Es besteht eine elfjährige allgemeine Schulpflicht ab dem 6. Lebensjahr. Die Grundlage des Bildungswesens bildet die allgemeinbildende Sekundarschule,

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Medien

In Belarus werden Meinungs- und Pressefreiheit unterdrückt. Die meisten Medien befinden sich in Staatsbesitz oder stehen unter staatlicher Kontrolle. Auch

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/weissrussland/staat-und-recht