Staatsrechtlich war Österreich-Ungarn eine Personal- und Realunion (Doppelmonarchie) der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (Kaiserreich Österreich; Zisleithanien) und der Länder der ungarischen Stephanskrone (Königreich Ungarn; Transleithanien). In beiden Reichsteilen war die Krone erblich im Haus Habsburg-Lothringen (Pragmatische Sanktion). Gemeinsam verwalteten

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Quellenangabe
Brockhaus, Staatsrecht und Verfassung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/österreich-ungarn/staatsrecht-und-verfassung