Im Mai 1932 trat E. Dollfuß als Bundeskanzler an die Spitze einer Koalitionsregierung aus Christlichsozialen, Landbund und Heimatblock.

Unter erneuter Anerkennung des Anschlussverbots erlangte Österreich im Lausanner Protokoll (15. 7. 1932) eine internationale Anleihe von 300 Mio. Schilling (mit vierjähriger Finanzkontrolle des Völkerbundes). Gestützt auf das Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz vom 24. 7. 1917 nahm Dollfuß unter dem Eindruck seiner knappen parlamentarischen Mehrheit (eine Stimme) eine kurzzeitige Beschlussunfähigkeit des Nationalrates (4. 3. 1933) zum Anlass, diesen

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Quellenangabe
Brockhaus, Das autoritäre Herrschaftssystem (1932–38). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/österreichische-geschichte/die-erste-republik/das-autoritäre-herrschaftssystem-1932-38