Mit der militärischen Niederlage zerbrach das Staatsgefüge der Habsburgermonarchie. Die Parteien des Reichsrates bekannten sich zum Selbstbestimmungsrecht der Völker. Am 16. 10. 1918 verkündete Kaiser Karl I. ein »Völkermanifest«, in dem er die Grundzüge eines neuen, nach nationalen Grundsätzen aufzubauenden Staates mit monarchischer Spitze entwarf. Jeder »Volksstamm« sollte auf seinem Gebiet im Rahmen eines Bundesstaates ein eigenes nationales Gemeinwesen gründen; dabei sollten sich die Reichsratsabgeordneten jeder »Nation« des Habsburgerstaates als Nationalrat konstituieren. Mit

(71 von 504 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Der Übergang von der Monarchie zur Republik (1918–20). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/österreichische-geschichte/die-erste-republik/der-ubergang-von-der-monarchie-zur-republik-1918-20