Noch mit ausdrücklichem Neutralitätsvorbehalt hatte die Regierung unter Vranitzky im Juli 1989 einen Aufnahmeantrag bei der EG gestellt. Mit dem Ende des Ost-West-Konfliktes (1990/91) geriet die Frage der Neutralität immer stärker in die innenpolitische Diskussion (u. a. Ablösung des Staatsvertrages).

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Quellenangabe
Brockhaus, Außenpolitik. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/österreichische-geschichte/die-zweite-republik/aussenpolitik