Im gewerblichen Rechtsschutz geht es, ähnlich wie im Urheberrecht, um den Schutz von geistigem Eigentum, nämlich von Patenten, sogenannten Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern und Marken. Zum gewerblichen Rechtsschutz zählt außerdem das Recht des unlauteren Wettbewerbs.

Ein Verstoß gegen Markenrecht, der Grundlage für eine Abmahnung durch den Inhaber der Marke ist, könnte es

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Abmahnungen im Recht des gewerblichen Rechtsschutzes und im Urheberrecht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/abmahnung-recht/abmahnungen-im-recht-des-gewerblichen-rechtsschutzes-und-im-urheberrecht