Als geistiges Eigentum bezeichnet man in der Rechtswissenschaft ein Recht an

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Urheberrecht

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Grundlagen

Das Urheberrecht schützt das Recht von Urheberinnen und Urhebern an Werken im Bereich der Literatur, Wissenschaft und Kunst. »Werke« im Sinne

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Übertragung und Nutzung von Urheberrechten

Das Urheberrecht kann vererbt werden. Allerdings besteht es nur begrenzte Zeit. Nach deutschem Recht erlischt es 70 Jahre nach dem Tod der Urheberin oder des

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Kritik am Urheberrecht

Manchmal wird das Urheberrecht als etwas Negatives gesehen, weil es – gerade auch im Internet

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Verletzung von Urheberrechten

Eine Urheberrechtsverletzung kann darin bestehen, dass jemand Inhalte, die urheberrechtlich geschützt sind, widerrechtlich in Umlauf bringt. Dies ist etwa der Fall, wenn diese Inhalte ohne Erlaubnis ins Internet gestellt oder auf

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Gewerblicher Rechtsschutz

Das Urheberrecht betrifft Werke von Personen, die in freien Berufen arbeiten, d. h. im künstlerischen oder wissenschaftlichen Bereich. Das Recht des gewerblichen Rechtsschutzes regelt dagegen das geistige Eigentum von Menschen, die im Rahmen eines Gewerbes tätig sind. 

Zum gewerblichen Rechtsschutz zählen neben dem Wettbewerbsrecht – in dem es um den Schutz des

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Schutz des geistigen Eigentums in Österreich und der Schweiz

In Österreich und der Schweiz gelten grundsätzlich ähnliche Regelungen zu Urheberrecht

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Schutz des geistigen Eigentums in Europa

Im Europarecht gibt es Richtlinien (siehe dazu Rechtsquelle, Abschnitt »Europa- und Völkerrecht«), die den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Vorgaben für ihr Urheberrecht machen. Es gilt u. a. der »Erschöpfungsgrundsatz«. Dieser

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Geistiges Eigentum im Völkerrecht

Die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) setzt sich auf völkerrechtlicher Ebene

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Geistiges Eigentum. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/geistiges-eigentum