1999 gingen aufgrund einer Änderung der maßgeblichen Vertragsgrundlagen wesentliche Zuständigkeiten im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik auf die Europäische Union über. Das betrifft vor allem die Regelung der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten für ein Asylverfahren (und die damit verbundene Verpflichtung, entsprechende Personen

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Übergang von Zuständigkeiten auf die EU. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/asyl-und-fluchtlingsrecht/entwicklung-des-asyl-und-fluchtlingsrechts-in-der-bundesrepublik-deutschland/ubergang-von-zuständigkeiten-auf-die-eu