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Nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Rechtsgrundlagen

In Deutschland ist das Asylrecht als Grundrecht in der Verfassung, d. h. dem Grundgesetz, geregelt. Das ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich – die meisten Staaten regeln das Asylrecht nur in einfachen Gesetzen

Die Regelung des Asylrechts als Grundrecht lässt sich aus der Geschichte erklären.

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Der »Asylkompromiss« von 1993

Die Regelung im Grundgesetz galt bis 1993 unverändert fort. Dann nahm die Anzahl der Flüchtlinge deutlich zu. Dadurch bedingt kam es zu einem politischen Streit über das Asylrecht. Dessen Ergebnis war der sogenannte Asylkompromiss. Dieser bestand

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Übergang von Zuständigkeiten auf die EU

1999 gingen aufgrund einer Änderung der maßgeblichen Vertragsgrundlagen wesentliche Zuständigkeiten im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik auf die Europäische Union über. Das betrifft vor allem die Regelung der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten für ein Asylverfahren (und die damit verbundene Verpflichtung, entsprechende Personen

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Entwicklung des Asyl- und Flüchtlingsrechts in der Bundesrepublik Deutschland. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/asyl-und-fluchtlingsrecht/entwicklung-des-asyl-und-fluchtlingsrechts-in-der-bundesrepublik-deutschland