Das Asyl- und Flüchtlingsrecht ist das Rechtsgebiet, das die rechtlichen Voraussetzungen und Bedingungen für die Aufnahme von politisch Verfolgten und Flüchtlingen durch einen Staat regelt. 

Im deutschen

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Entwicklung des Asyl- und Flüchtlingsrechts in der Bundesrepublik Deutschland

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Nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Rechtsgrundlagen

In Deutschland ist das Asylrecht als Grundrecht in der Verfassung, d. h. dem Grundgesetz, geregelt. Das ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich – die meisten Staaten regeln das Asylrecht nur in einfachen Gesetzen

Die Regelung des Asylrechts als Grundrecht lässt sich aus der Geschichte erklären.

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Der »Asylkompromiss« von 1993

Die Regelung im Grundgesetz galt bis 1993 unverändert fort. Dann nahm die Anzahl der Flüchtlinge deutlich zu. Dadurch bedingt kam es zu einem politischen Streit über das Asylrecht. Dessen Ergebnis war der sogenannte Asylkompromiss. Dieser bestand

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Übergang von Zuständigkeiten auf die EU

1999 gingen aufgrund einer Änderung der maßgeblichen Vertragsgrundlagen wesentliche Zuständigkeiten im Bereich der Asyl- und Flüchtlingspolitik auf die Europäische Union über. Das betrifft vor allem die Regelung der Zuständigkeit der einzelnen EU-Staaten für ein Asylverfahren (und die damit verbundene Verpflichtung, entsprechende Personen

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Grundlagen der Schutzgewährung nach heutigem Recht

Wer heute als Flüchtling nach Deutschland kommt, kann aufgrund folgender Rechtsgrundlagen aufgenommen werden:

1. Aufgrund des Grundrechts auf Asyl. Asyl aufgrund des Asylgrundrechts zu bekommen, ist wegen der oben genannten Einschränkungen sehr schwierig. Die Anzahl derjenigen, die es erhalten, ist deshalb sehr gering.

2.

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Aufenthaltsrecht für Flüchtlinge aus der Ukraine

Für Personen, die wegen des von Russland am 24.2.2022 begonnenen Angriffskriegs aus der Ukraine geflohen sind, gilt in Deutschland ein vereinfachtes Aufnahmeverfahren, das auf einer (für alle EU-Staaten

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Asyl- und Flüchtlingsrecht in Österreich

Rechtsgrundlage der Gewährung von Asyl ist in Österreich das Asylgesetz von 2005. Österreich

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Asyl- und Flüchtlingsrecht in der Schweiz

Die Schweiz ist ebenfalls Mitgliedstaat der Genfer Flüchtlingskonvention und wendet deren Vorgaben an. Allerdings ist sie nicht Mitglied der EU. Dennoch wird das Dublin-Verfahren

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Asyl- und Flüchtlingsrecht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/asyl-und-fluchtlingsrecht