In Deutschland ist das Asylrecht als Grundrecht in der Verfassung, d. h. dem Grundgesetz, geregelt. Das ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich – die meisten Staaten regeln das Asylrecht nur in einfachen Gesetzen

Die Regelung des Asylrechts als Grundrecht lässt sich aus der Geschichte erklären.

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Rechtsgrundlagen. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/asyl-und-fluchtlingsrecht/entwicklung-des-asyl-und-fluchtlingsrechts-in-der-bundesrepublik-deutschland/nach-dem-zweiten-weltkrieg-geschaffene-rechtsgrundlagen