Nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Rechtsgrundlagen
In Deutschland ist das Asylrecht als Grundrecht in der Verfassung, d. h. dem Grundgesetz, geregelt. Das ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich – die meisten Staaten regeln das Asylrecht nur in einfachen Gesetzen.
Die Regelung des Asylrechts als Grundrecht lässt sich aus der Geschichte erklären.
(45 von 297 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffene Rechtsgrundlagen.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/asyl-und-fluchtlingsrecht/entwicklung-des-asyl-und-fluchtlingsrechts-in-der-bundesrepublik-deutschland/nach-dem-zweiten-weltkrieg-geschaffene-rechtsgrundlagen