Nach der Verfassung von 1949, dem Grundgesetz, ist Deutschland ein Bundesstaat. Sowohl der Zentralstaat, der Bund, als auch die 16 Länder besitzen eine eigene Staatsgewalt und ein eigenes Staatsgebiet. Die Länder sind untereinander gleichberechtigt. Durch den Bundesrat wirken sie an der Gesetzgebung des Bundes mit. Die Länderverwaltungen führen in der Regel Bundesgesetze aus. Daneben hat der Bund eigene Behörden. Bund und Länder arbeiten in vielen Fragen zusammen oder stimmen sich ab, etwa im Gesundheitswesen. Die Polizei, die

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/deutschland/politik-und-recht