Eigentum bezeichnet die umfassende rechtliche Verfügungsgewalt über eine Sache. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache ist der Besitz.

Das Eigentum ist in der Bundesrepublik Deutschland im Grundgesetz garantiert, es kann

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Mitwirkende

  • Alexander Ströhl
Quellenangabe
Brockhaus, Eigentum. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/eigentum