Wenn ein Recht auf Gewährleistung vorliegt, kann die Käuferin oder der Käufer zunächst Nacherfüllung verlangen. Dabei kann sie oder er frei zwischen der Beseitigung des Mangels und der

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Inhalt von Gewährleistungsansprüchen. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/gewährleistung/gewährleistung-im-kaufrecht/inhalt-von-gewährleistungsanspruchen