Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht setzen voraus, dass die gekaufte Sache einen Mangel aufweist. Es gibt zwei Arten von Mängeln: Rechtsmängel und Sachmängel. 

Von einem Rechtsmangel spricht man, wenn Dritte Rechte an der verkauften Sache geltend

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Vorliegen eines Mangels. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/gewährleistung/gewährleistung-im-kaufrecht/vorliegen-eines-mangels