Vorliegen eines Mangels
Gewährleistungsansprüche im Kaufrecht setzen voraus, dass die gekaufte Sache einen Mangel aufweist. Es gibt zwei Arten von Mängeln: Rechtsmängel und Sachmängel.
Von einem Rechtsmangel spricht man, wenn Dritte Rechte an der verkauften Sache geltend
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Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Vorliegen eines Mangels.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/gewährleistung/gewährleistung-im-kaufrecht/vorliegen-eines-mangels