nicht eheliche Kinder (außereheliche Kinder, uneheliche Kinder), Kinder, die nicht einer rechtsgültigen Ehe entstammen, also besonders die Kinder einer unverheirateten Frau. Lange Zeit waren

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Quellenangabe
Brockhaus, nicht eheliche Kinder. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/nicht-eheliche-kinder