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Voraussetzungen der Strafverfolgung

Eine Unterschlagung wird grundsätzlich von Amts wegen verfolgt. Das heißt, sie wird unabhängig davon verfolgt, ob der oder

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Strafdrohung

Eine Unterschlagung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsfolgen. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/unterschlagung/rechtsfolgen