Voraussetzungen der Strafverfolgung
Eine Unterschlagung wird grundsätzlich von Amts wegen verfolgt. Das heißt, sie wird unabhängig davon verfolgt, ob der oder
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Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Voraussetzungen der Strafverfolgung.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/unterschlagung/rechtsfolgen/voraussetzungen-der-strafverfolgung