Die Unterschlagung ist ein Straftatbestand, bei dem eine Person sich selbst oder einem

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Voraussetzungen einer Unterschlagung

Die Täterin oder der Täter muss sich oder einer dritten Person rechtswidrig eine fremde bewegliche Sache zueignen, die sie oder er bereits vorher in Gewahrsam hatte.

Eine Sache ist beweglich, wenn es sich nicht um ein

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Veruntreuende Unterschlagung

Eine erhöhte Strafdrohung sieht das Gesetz für Fälle der sogenannten veruntreuenden

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Rechtsfolgen

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Voraussetzungen der Strafverfolgung

Eine Unterschlagung wird grundsätzlich von Amts wegen verfolgt. Das heißt, sie wird unabhängig davon verfolgt, ob der oder

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Strafdrohung

Eine Unterschlagung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit

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Unterschlagung im Recht Österreichs und der Schweiz

Im österreichischen Recht ist der Tatbestand der Unterschlagung in § 134 des Strafgesetzbuchs geregelt. Die Regelung entspricht – bei Unterschieden in den

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Unterschlagung. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/unterschlagung