Unterschlagung
Die Unterschlagung ist ein Straftatbestand, bei dem eine Person sich selbst oder einem
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Voraussetzungen einer Unterschlagung
Die Täterin oder der Täter muss sich oder einer dritten Person rechtswidrig eine fremde bewegliche Sache zueignen, die sie oder er bereits vorher in Gewahrsam hatte.
Eine Sache ist beweglich, wenn es sich nicht um ein
(36 von 254 Wörtern)Veruntreuende Unterschlagung
Eine erhöhte Strafdrohung sieht das Gesetz für Fälle der sogenannten veruntreuenden
(11 von 61 Wörtern)Rechtsfolgen
Voraussetzungen der Strafverfolgung
Eine Unterschlagung wird grundsätzlich von Amts wegen verfolgt. Das heißt, sie wird unabhängig davon verfolgt, ob der oder
(18 von 126 Wörtern)Strafdrohung
Eine Unterschlagung wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit
(11 von 27 Wörtern)Unterschlagung im Recht Österreichs und der Schweiz
Im österreichischen Recht ist der Tatbestand der Unterschlagung in § 134 des Strafgesetzbuchs geregelt. Die Regelung entspricht – bei Unterschieden in den
(22 von 145 Wörtern)Mitwirkende
Quellenangabe
Brockhaus,
Unterschlagung.
http://brockhaus.at/ecs/julex/article/unterschlagung