Beamte, im weitesten Sinne die Inhaber eines Verwaltungsamtes im öffentlichen oder privaten Dienst.

Begriff

Im deutschen Recht existieren drei Beamtenbegriffe, die in unterschiedlichen Zusammenhängen relevant werden. Nach engerem und eigentlichem Verständnis ist ein Beamter jeder Angehörige des

(37 von 264 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Rechtsverhältnis

Rechtsgrundlagen: Die Rechtsverhältnisse der Beamten werden durch das Beamtenrecht geregelt. Ihre Ordnung muss bestimmten verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere die »hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums« berücksichtigen (Artikel 33 Absatz 5 GG). Sie begründen die Sicherung des Beamtentums als Institution, sollen seiner zeitgemäßen Fortentwicklung aber nicht im Wege stehen und umfassen im Wesentlichen die öffentlich-rechtliche Ausgestaltung des Beamtentums, und zwar als Hauptberuf auf Lebenszeit, das Laufbahnprinzip, die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, namentlich das Recht des Beamten auf dem Amt angemessene Bezüge und weitere Versorgung, die Treuepflicht,

(80 von 646 Wörtern)

Rechte und Pflichten

Mit dem Beamtenstatus verbindet sich eine Reihe von Rechten und Pflichten. Der Beamte hat sein Amt unparteiisch, gerecht und zum Wohl der Allgemeinheit zu führen. Er muss sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Erhaltung eintreten. Er hat die Pflicht zur vollen Hingabe der Arbeitskraft und zu achtungswürdigem Verhalten in und außerhalb des Dienstes; Letzteres gilt auch für Beamte im Ruhestand. Der Beamte hat seinem Vorgesetzten gegenüber Unterstützung und

(80 von 746 Wörtern)

Geschichte

Inhaber eines öffentlichen Amtes (und somit Beamte im weitesten Sinne) hat es bei vielen staatlich organisierten Völkern und zu allen Zeiten gegeben, so z. B. im antiken Rom der späten Kaiserzeit (Römisches Reich) und im Byzantinischen Reich. Die arabischen, türkischen und persisch-muslimischen Staaten des Mittelalters nahmen die bürokratischen Traditionen der spätantiken Reiche – des byzantinischen im Mittelmeerraum, des persisch-sassanidischen in Irak, Iran und Zentralasien – auf und entwickelten sie fort. Das Beamtentum im Königreich Sizilien unter den normannischen und staufischen Herrschern

(78 von 553 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Beamte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beamte