Die Teilgebiete der Wirtschaftstheorie, die sich mit den Bestimmungsgründen des gesamtwirtschaftlichen Beschäftigungsvolumens beziehungsweise Beschäftigungsgrades befassen, werden als Beschäftigungstheorie bezeichnet. Zusammen mit der Beschäftigungspolitik stehen sie in enger Beziehung zu den wirtschaftswissenschaftlichen Teilgebieten Konjunktur und Wachstum, zu den Grundlagen der Mikroökonomik und Makroökonomik sowie zur Ordnungspolitik und Strukturpolitik.

Grundlegende Perspektiven

Der klassisch-neoklassischen Nationalökonomik folgend ist unfreiwillige Arbeitslosigkeit aufgrund der Geltung des sayschen Theorems ausgeschlossen, sofern alle Preise – zu denen neben den Zinsen insbesondere auch die Löhne gehören – genügend flexibel sind. Nach

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Quellenangabe
Brockhaus, Theorie. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/beschäftigung-betriebswirtschaftslehre/theorie