Nach den Landtagswahlen vom 14.10.1990 wurden die auf dem Territorium der DDR im Juli 1952 aufgelösten, jetzt modifiziert wiederhergestellten Länder in die föderale Struktur Deutschlands eingegliedert. Die fünf neuen Länder und das ehemalige Berlin (Ost), nun Teil des Landes Berlin, wurden zunächst noch nicht voll in den Länderfinanzausgleich (Finanzausgleich) einbezogen. Die Stimmenverteilung im Bundesrat gemäß Artikel 51 GG wurde in einer Weise geändert, die das Gewicht der größeren Bundesländer erhöhte. Bereits Mitte 1990 hatte der Prozess der organisatorischen Eingliederung besonders der

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Quellenangabe
Brockhaus, Die christlich-liberale Koalition nach der Wiedervereinigung (1990–98). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/deutsche-geschichte/das-vereinigte-deutschland-seit-1990/die-christlich-liberale-koalition-nach-der-wiedervereinigung