Fahreignung. Aufgrund § 1 der Fahrerlaubnisverordnung in der Fassung vom 13. 12. 2010 ist zum Verkehr auf öffentlichen Straßen jeder zugelassen, soweit nicht

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Quellenangabe
Brockhaus, Fahreignung.. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/fahreignung