Strahlenbalastung: Die beim radioaktiven Zerfall emittierte ionisierende Strahlung bildet für den Menschen eine Gefahr, da sie im lebenden Gewebe Zellschädigungen (Strahlenschäden) verursacht. Jede unnötige Strahlenbelastung oder Kontamination von Mensch und Umwelt ist deshalb zu vermeiden und auch unterhalb der Grenzwerte so gering wie möglich zu halten; dies gilt insbesondere für die Ableitung dekontaminierter Abluft und Abwässer (Strahlenschutz).

Auf jeder Stufe des Betriebs, der Brennstoffversorgung und der Entsorgung werden auch im Normalbetrieb radioaktive Stoffe, z. B. mit Abluft oder Abwasser, an die

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Quellenangabe
Brockhaus, Gefahren und Risiken der Kernenergie für Gesundheit und Umwelt. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kernenergie/gefahren-und-risiken-der-kernenergie-fur-gesundheit-und-umwelt