Kriegsrecht, Bezeichnung für im Kriegsfall geltende Rechtsnormen. Zu unterscheiden ist das

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im Staatsrecht

Im Staatsrecht umfasst das Kriegsrecht die kriegsbedingten Änderungen des geltenden Rechts;

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Kriegsrecht im Völkerrecht

Das Kriegsvölkerrecht bestimmt die für einen internationalen militärischen Konflikt geltenden Rechtsnormen. Das Völkerrecht unterscheidet das »ius ad bellum«, das Recht militärische Gewalt anzuwenden, und das »ius in bello«, nämlich die Regeln, die die Art und Weise der Kriegführung verbindlich einschränken. Das Recht, im zwischenstaatlichen Bereich militärische Gewalt anzuwenden, beschränkt die UN-Charta auf die vom Sicherheitsrat zu beschließenden Maßnahmen der kollektiven Sicherheit sowie auf das Recht zur individuellen und kollektiven Selbstverteidigung gemäß Artikel 51 UN-Charta (Gewaltverbot). Das »ius in bello«, das Kriegsrecht

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Quellenangabe
Brockhaus, Kriegsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kriegsrecht-staatsrecht