Minderheit [althochdeutsch minnerheit (Lehnübersetzung für mittellateinisch minoritas, minoritatis)], Minorität, als Komplementärbegriff zu Mehrheit in der Verfassungsdiskussion seit der Antike Bezeichnung für den jeweils in einer Abstimmung unterlegenen Teil einer Gesamtgruppe.  

Seine in nahezu alle Lebensbereiche hineinragende Bedeutung erhielt Minderheit mit der Ausbildung des Begriffspaars »minorité« und »majorité« im 18. Jahrhundert

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Historische Entwicklung

Historisch (und auch systematisch) lassen sich Minderheiten bis in die Anfänge sozialer Organisation zurückverfolgen beziehungsweise werden strukturell mit der Organisation von größeren Gruppen erst geschaffen. Als gesellschaftliches Thema und Problem treten Minderheiten im europäisch neuzeitlichen Zusammenhang erst vor dem Hintergrund spezifischer sozialer Entwicklungen und Erschütterungen in Erscheinung, die das Phänomen sozialer Differenz mit Ansprüchen auf soziale Gleichheit und eine beide Erscheinungen überwölbende Vorstellung sozialer, dann auch politischer Gerechtigkeit zusammenschließen und hieraus konkrete Forderungen an Staat und Gesellschaft ableiten. Erst die

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Minderheitenschutz

Die Frage, wer Minderheit im Sinne des Schutzsystems sein kann, ist nicht abschließend beantwortet. Auch das 1995 unterzeichnete und 1998 in Kraft getretene Rahmenübereinkommen des Europarats zum Schutz nationaler Minderheiten definiert diese nicht näher. Die Minderheit im Rechtssinne wird von der herrschenden Meinung einerseits durch objektive Merkmale (Unterscheidung von der Mehrheitsbevölkerung durch ethnische, religiöse oder sprachliche Eigenschaften, numerische und politische Unterlegenheit im Verhältnis zur Mehrheit und gemeinsame Identität) und andererseits durch subjektive Merkmale (das Bewusstsein der Verschiedenheit, ein Solidaritätsgefühl und

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Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Moderne Gesellschaften sind als pluralistische Gesellschaften immer auch Gesellschaften vielfältiger Minderheiten; es zeichnet moderne Gesellschaften aus, dass ihre Mitglieder als Individuen zugleich Angehörige unterschiedlicher sozialer, kultureller, religiöser oder herkunftsmäßig bestimmter Gruppierungen sein können, ohne dass dies das gesamtgesellschaftliche Funktionsgefüge infrage stellen muss. Insoweit stellt die Existenz von Minderheiten in einer modernen Gesellschaft nicht nur keine »Gefahr« dar, sondern der Umgang mit diesen Minderheiten kann vielmehr Ausweis (Indikator) für den Emanzipationsgrad

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Ansätze zur Minderheitenforschung

Die wissenschaftliche Erforschung des Minderheitenproblems ging zunächst von den klassischen Einwanderungsländern aus, teilweise kann aber auch auf Erfahrungen und Modelle zurückgegriffen werden, die sich an bestimmten Brennpunkten des »Alten Europa« (in Galizien, am Beispiel von Triest, in Bezug auf religiöse Minderheiten z. B. in der Sozialgeschichte Großbritanniens oder Frankreichs) finden lassen. Bereits in den 1920er-Jahren wurde mit dem Konzept des »Marginal Man« (R. E. Park) ein Modell entwickelt, das die besondere Stellung eines Menschen, der zwischen einer Minderheiten- und einer Mehrheitskultur lebt,

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Werke

Weiterführende Literatur:

E. K. Francis: Ethnos u. Demos (1965);
E. V. Stonequist: The marginal man. A study in personality and culture conflict (Neuausgabe New York 1965);
O. Kimminich: Rechtsprobleme der polyethnischen Staatsorganisation (1985);
Minderheiten. Störpotential oder Chance für eine friedliche Gesellschaft, hg. v. W. Gessenharter u. H. Fröchling (1991);
D. Blumenwitz: Minderheiten
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Quellenangabe
Brockhaus, Minderheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/minderheit