Missbrauchsaufsicht, Wettbewerbsrecht und -politik: neben dem Verbot von Kartellen und der Fusionskontrolle wichtigstes Instrument der Wettbewerbspolitik. Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen im Sinne der §§ 19 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB, in der zum 1. 7. 2005 geänderten Fassung) soll Unternehmen, die nicht mehr durch wirksamen Wettbewerb kontrolliert werden, zu einem wettbewerbskonformen Verhalten veranlassen.

In der Praxis erfordert die Missbrauchsaufsicht ein schrittweises Vorgehen: Zuerst muss die Marktbeherrschung auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt und danach die marktbeherrschende Stellung eines oder mehrerer Unternehmen

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Quellenangabe
Brockhaus, Missbrauchsaufsicht (Wettbewerbsrecht und -politik). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/missbrauchsaufsicht-wettbewerbsrecht-und-politik