Opfer|entschädigung, die Versorgung für Personen, die durch einen vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriff oder durch dessen Abwehr eine gesundheitliche Beeinträchtigung erfahren haben, sowie für die Hinterbliebenen von gestorbenen Gewaltopfern. Die vom Staat gemäß Opferentschädigungsgesetz vom 7. 1. 1985 (mit Änderungen) auf Antrag gewährten Leistungen umfassen u. a. Krankenbehandlung, Beschädigten-, Hinterbliebenenrente, Sterbegeld.

(48 von 338 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Opferentschädigung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/opferentschädigung