Revision [mittellateinisch »prüfende Wiederdurchsicht«, zu revidere, vergleiche revidieren] die, -/-en, Prozessrecht: das auf Rechtsverletzung gegründete Rechtsmittel, das eine Nachprüfung des Urteils durch eine höhere letzte Instanz (Revisionsinstanz) in rechtlicher Hinsicht ermöglicht. Im Unterschied zur Berufung eröffnet die Revision keine neue Tatsacheninstanz (v. a. finden in der Revisionsinstanz keine neuen Beweiserhebungen statt). Gericht (Übersicht).

Zivilprozessverfahren: Die Revision findet im Zivilprozess (§§ 542 ff. ZPO) gegen die in der Berufungsinstanz von den Oberlandesgerichten erlassenen Endurteile statt; ausgenommen sind Urteile über die Anordnung, Abänderung oder Aufhebung

(79 von 871 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Werke

Weiterführende Literatur:

S. Braum: Geschichte der Revision im Strafverfahren v. 1877 bis
(11 von 50 Wörtern)

Quellenangabe
Brockhaus, Revision (Prozessrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/revision-prozessrecht