Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland folgte dem Konzept der Weimarer Reichsverfassung (Artikel 136 ff. wurden über Artikel 140 unverändert ins Grundgesetz übernommen; Religionsgesellschaften). Dieses Konzept verbindet Momente der Trennung von Staat und Kirche (Gründungsfreiheit für Religionsgesellschaften und religiöse Vereine; Garantie kirchlicher Selbstbestimmung) mit solchen öffentlich-rechtlicher Privilegierung und staatlicher Anbindung (z. B. Besteuerungsrecht, aber auch Aufsichts- und Mitwirkungsbefugnisse des Staates). Es verpflichtet den Staat zu religiöser und weltanschaulicher Neutralität, garantiert die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit und schließt eine Staatskirche aus. Insgesamt umfasst die

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Quellenangabe
Brockhaus, Die Ausgestaltung des Staatskirchenrechts in Deutschland. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/staat-und-kirche/die-ausgestaltung-des-staatskirchenrechts-in-deutschland