Sterbehilfe, begriffliche Zusammenfassung für Handlungen, die von der Hilfe und Unterstützung im Sterben bis hin zur aktiven Tötung Sterbender

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Sterbehilfe in Recht und Medizin

Die Beantwortung der Frage nach den rechtlichen Grenzen von Sterbehilfe wird in Deutschland dadurch erschwert, dass eine gesetzliche Spezialregelung, abgesehen vom Tatbestand der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), bislang fehlt. Daher muss auf allgemeine strafrechtliche Normen, besonders die Tötungsdelikte, zurückgegriffen werden. Auch im ärztlichen Standesrecht finden sich nur ansatzweise Regelungen zur Sterbehilfe (§ 16 [Muster-]Berufsordnung in der Fassung von 1997). Allerdings wurden bereits 1979 vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer »Richtlinien zur Sterbehilfe« veröffentlicht, die weitgehend denjenigen der Schweizerischen Akademie der medizinischen

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Rechtslage in anderen Staaten

In Österreich besteht eine ähnliche Rechtslage wie in Deutschland. Allerdings ist dort die Teilnahme an der Selbsttötung ausdrücklich unter Strafe gestellt (§ 78 StGB). Auf die rechtliche Beurteilung der Sterbehilfe strahlt auch aus, dass das Selbstbestimmungsrecht des Patienten durch den Tatbestand der eigenmächtigen Heilbehandlung ausdrücklich geschützt wird (§ 110 StGB), während hierfür nach deutschem Recht der Tatbestand der Körperverletzung herangezogen werden muss. Die Krankenanstalten werden in allgemeiner Form verpflichtet, ein würdevolles Sterben sicherzustellen und Vertrauenspersonen die Möglichkeit zu geben, Kontakt mit dem

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Moralphilosophische Aspekte

In der moralphilosophischen Diskussion im englischen und deutschen Sprachraum steht im Blick auf die unterschiedlichen Formen von indirekter, passiver und aktiver Sterbehilfe v. a. das Recht des Patienten auf seinen eigenen Tod sowie die Unterscheidung von Töten und Sterbenlassen als Grenze des ärztlichen Handelns im Mittelpunkt. Der Anspruch jedes Menschen, den ihm verfügten eigenen Tod sterben zu dürfen, umfasst aufseiten der Angehörigen, der Ärzte und des Pflegepersonals v. a. eine ausreichende medizinische Grundpflege, eine wirksame Schmerzbekämpfung und den menschlichen Sterbebeistand. Wenn die

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Literatur

R. Merkel: Früheuthanasie. Rechtsethische u. strafrechtliche Grundlagen ärztlicher Entscheidungen über Leben u.
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Quellenangabe
Brockhaus, Sterbehilfe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sterbehilfe