Unterlassung, Recht: im weiteren Sinn jedes Nichtstun, im engeren Sinn die Nichterfüllung einer Pflicht, besonders der Rechtspflicht gegenüber einem anderen. Die Pflicht zu einem bestimmten Tun, dessen Unterlassung Schadensersatzansprüche auslösen

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Quellenangabe
Brockhaus, Unterlassung (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/unterlassung-recht