Vertriebene, im weiteren Sinn Bezeichnung für Personen, die ihre Wohn- und Heimatgebiete zwangsweise verlassen mussten, im engeren Sinn für Personen, die als deutsche Staatsangehörige oder deutsche Volkszugehörige ihren Wohnsitz in den früheren deutschen Ostgebieten östlich der Oder-Neiße-Linie oder in den Gebieten außerhalb der Grenzen des Deutschen Reichs nach dem Gebietsstand vom 31. 12. 1937 hatten und diesen im Zusammenhang mit dem Zweiten Weltkrieg infolge Vertreibung, insbesondere durch Ausweisung (Ausgewiesene) oder Flucht (Flüchtlinge), verloren haben. Maßgeblich für die Rechtsstellung der Vertriebenen ist

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Quellenangabe
Brockhaus, Vertriebene. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vertriebene