Vormundschaft [zu althochdeutsch foramundo, zu munt »(Rechts)schutz«, »Schirm«], Kuratel, lateinisch Tutela, die gesetzliche Fürsorge für eine Person (Mündel), der die volle Geschäftsfähigkeit fehlt (Minderjähriger). Die Vormundschaft unterscheidet sich von der Pflegschaft durch den Umfang der Schutzbedürftigkeit, die bei der Vormundschaft alle Lebensbereiche umfasst (§§ 1773–1895 BGB). Eine Vormundschaft über Volljährige gibt es seit dem 1. 1. 1992 nicht mehr. An ihre Stelle ist die Betreuung getreten (§§ 1896–1908 k BGB; Entmündigung).

Ein Minderjähriger erhält einen Vormund, wenn er nicht unter elterlicher Sorge steht (d. h.,

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Quellenangabe
Brockhaus, Vormundschaft. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/vormundschaft