Widerstandsrecht, im eigentlichen Sinne ein Abwehrrecht des Bürgers gegenüber einer rechtswidrig

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Begriffliche Abgrenzungen

Durch das Ziel, die gestörte Ordnung wiederherzustellen, unterscheidet sich das Widerstandsrecht von revolutionären Bestrebungen, denen es darum geht, die bestehende Ordnung

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Geschichtliches

In der Antike und im Mittelalter stand im Mittelpunkt der Widerstandsrechtsdiskussion der Tyrannenmord. Schon Platon und Aristoteles haben von der Gewaltherrschaft gesagt, dass sie den Tyrannenmord herausfordere, indessen enthielten sich beide des Urteils über eine solche Tat. Dagegen haben Cicero und Seneca der Jüngere den Tyrannenmord für gerechtfertigt erklärt. Die klassische Lehre vom Tyrannenmord wurde aber erst im Mittelalter entwickelt. Thomas von Aquino lehrte, dass der »tyrannus usurpationis« vor Erringung der Macht von jedermann getötet werden dürfe, weil es sich

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Verfassungsrechtliche Normierungen des Widerstandsrechts

Bestrebungen, das Widerstandsrecht zu institutionalisieren, gab es verschiedentlich, z. B. im frühneuzeitlichen Naturrecht und in der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789. In Deutschland hat die

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Die heutige Rechtslage

Das Bestehen eines Widerstandsrechts ist, unabhängig von einer verfassungsrechtlichen Institutionalisierung, in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz überwiegend anerkannt. Streitig sind die exakten Voraussetzungen des Widerstandsrechts.

Das Widerstandsrecht im Naturrecht: In der langen Geschichte des Widerstandsrechts haben sich bestimmte Kriterien für einen legitimen Widerstand gegen ein Unrechtssystem herauskristallisiert, und zwar:

  1. Es muss sich um einen Akt sozialer Notwehr gegenüber einer verbrecherischen Obrigkeit, der das Unrecht »auf der Stirn geschrieben« steht (»Stirnbandtheorie«), handeln. Das ist besonders dann anzunehmen, wenn die
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Quellenangabe
Brockhaus, Widerstandsrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/widerstandsrecht