Mit der Verjährung verliert eine Person gemäß Privatrecht nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums (der Verjährungsfrist) die Möglichkeit, einen Anspruch durchzusetzen.

In Deutschland beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) drei Jahre. Sie beginnt

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Quellenangabe
Brockhaus, Verjährung. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/verjährung-strafrecht