Völkerrecht kann auf drei Rechtsquellen beruhen: auf internationalem Gewohnheitsrecht, internationalen Verträgen

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Internationales Gewohnheitsrecht

Internationales Gewohnheitsrecht setzt eine sogenannte »allgemeine Übung« voraus. Das bedeutet, dass

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Völkerrechtliche Verträge

Völkerrechtliche Verträge können zwischen mehreren Staaten geschlossen werden (sogenannte »multilaterale Verträge«) oder zwischen nur

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Allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze

Allgemein anerkannte Rechtsgrundsätze sind Rechtsgrundsätze, die es in allen Staaten der

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsquellen. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/völkerrecht/rechtsquellen