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Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament ist das gemeinsame parlamentarische Organ der EU (Artikel 14 EUV), das in den einzelnen Vertragswerken (ehemals Artikel 4 EWG-Vertrag, Artikel 3 EURATOM-Vertrag, ehemals Artikel 7 EGKS-Vertrag) zunächst als (Europäische) Versammlung bezeichnet wurde und sich durch Entschließung vom 30. 3. 1962 seinen heutigen Namen gab. Dieser wurde durch die Einheitliche Europäische Akte (EEA) in die Verträge aufgenommen. Vorläufer des Europäischen Parlaments war die Gemeinsame Versammlung der EGKS, die mit Wirkung vom 1. 1. 1958 mit den Versammlungen von EWG und

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Europäischer Rat

Der Europäische Rat ist seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon Organ der Europäischen Union. Zusammensetzung und Aufgaben des Europäischen Rats sind in Artikel 15 EUV genannt. Er besteht im Grundsatz aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, seinem Präsidenten und

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Europäische Kommission

Die Europäische Kommission besteht seit 1.7.2013 aus 28 Mitgliedern, die von den Regierungen der Staaten der EU (deshalb im allgemeinen Sprachgebrauch auch EU-Kommission genannt) im gegenseitigen Einvernehmen und nach Zustimmung durch das Europäische Parlament für 5 Jahre ernannt werden. Ein Mitglied übernimmt als Präsident der Kommission eine Leitungsfunktion (u. a. Richtlinienkompetenz), den anderen Kommissaren sind politische Ressorts zugeordnet. Der HV, der die früheren Ämter des Hohen Vertreters für die GASP und

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Rat der Europäischen Union

Im Rat der Europäischen Union (Rat, Ministerrat) sind die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten. Er setzt sich aus je einem Vertreter der Mitgliedstaaten auf Ministerebene zusammen, so dass für Deutschland nicht nur Bundes-, sondern auch Landesminister entsandt werden können, wenn diese nach innerstaatlichem Recht befugt sind, für die Regierung verbindlich zu handeln. Die konkrete Zusammensetzung des Rats wechselt entsprechend den zu behandelnden Themen (z. B.

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Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde zum 1.6.1998 gegründet und bildet zusammen mit den Notenbanken der 27 Mitgliedsländer der EU (nationale Zentralbanken) das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Sie besitzt Rechtspersönlichkeit, ihr Sitz ist Frankfurt am Main. Seit dem 1.1.1999 (Beginn der dritten Stufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion) ist die EZB für die einheitliche Geld- und Währungspolitik in der Eurozone zuständig. Zeichner und Inhaber des Grundkapitals sind die nationalen Zentralbanken.

Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon ist die EZB

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Gerichtshof der Europäischen Union

Das Recht sprechende Organ der EU wird als Gerichtshof der Europäischen Union bezeichnet. Er hat seinen Sitz in Luxemburg und umfasst den Gerichtshof (Europäischer Gerichtshof, EuGH), das Gericht (vormals [Europäisches] Gericht erster Instanz) und Fachgerichte (vormals Gerichtliche Kammern).

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Europäischer Rechnungshof

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) mit Sitz in Luxemburg ist seit 1977 tätig. Er besteht aus

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Beratende Organe und Sprachen

Zu den beratenden Organen der EU gehören der Wirtschafts- und Sozialausschuss, der 

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Quellenangabe
Brockhaus, Gemeinsame Organe. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/europäische-union/gemeinsame-organe