Personalvertretung, im Bereich des öffentlichen Dienstes die Vertretung der Beamten, Angestellten, Arbeiter sowie Richter in bestimmten Funktionen. Sie ist eine dem Betriebsrat der privaten Wirtschaft vergleichbare Institution; räumlicher Anknüpfungspunkt ist die Dienststelle. – Auf Bundesebene ist das Recht der Personalvertretung im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) vom 15. 3. 1974 (mit späteren Änderungen) geregelt. Das BPersVG enthält zugleich unmittelbar für die Länder geltende Vorschriften (§§ 107–109) sowie Rahmenvorschriften für die gesetzliche Gestaltung

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Werke

Weiterführende Literatur:

H. Wolf u. a.: Taschenlexikon Personalvertretungsrecht Bund und Länder (2012);
W. Ilbertz
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Quellenangabe
Brockhaus, Personalvertretung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/personalvertretung